Das BGH in Karlsruhe entschied am 28.05.2020, dass eine Einwilligung mittels eines voreingestellten Ankreuzkästchens bei Cookies nicht erlaubt ist. Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hatte dieses Urteil bereits in vergangenen Oktober letzten Jahres gesprochen. Damit wird eine Vorgehensweise gestoppt, die in der Vergangenheit schon in anderen Bereichen genutzt wurde, das Felder voreingestellt waren (Widerruf, AGB, Newsletter).
Seit der DSGVO Umsetzung im Mai 2018 gibt es „eigentlich“ eindeutige Vorgaben, die viele Webseitenbetreiber teilweise oder gar nicht umgesetzt haben. Dies ist oft verständlich da man entweder gar nicht weiß, das dies nötig ist, dass die Anpassungen Geld kosten oder weil dies einige negative Punkte mit sich bringt. Und solange hierzu noch keine Klage samt Urteil existieren, ist der Weg einer korrekten Umsetzung noch sehr zögerlich.
Was wären also die wesentlichen Punkte im Zusammenhang mit Cookies, sofern diese auf der Webseite überhaupt vorkommen?
Punkt 1: Kein Setzen von Cookies in der Voreinstellung
Der Nutzer soll anhand des Cookie Banners informiert werden, ob er die Cookies zulassen möchte oder nicht. Dies bedeutet das beim Aufruf der Webseite keine Cookies gesetzt werden dürfen, erst nach der Zustimmung des Nutzers. Die Ausnahme bilden hier notwenige Cookies, die zum fehlerfreien Betrieb der Webseite nötig sind. So sind Warenkorb Cookies im Shop notwendig, damit in den Warenkorb gelegte Artikel, auch dort bis zum Bezahlvorgang „gespeichert“ bleiben.
Punkt 2: Nutzer muss aktiv auswählen können
Der Nutzer muss entscheiden können, ob er Cookies akzeptiert oder ablehnt. Eine Voreinstellung ist zu vermeiden. Auch das akzeptieren von Cookies durch das verbleiben auf der Webseite oder durch scrollen ist nicht erlaubt.
Punkt 3: Über jedes Cookie ist zu informieren
Der Nutzer muss zudem nachvollziehen können, welche Funktion jedes einzelne Cookie hat und wie lange dieses gespeichert wird.
Die Vorgehensweise ist relativ klar und dank einer Vielzahl an guten Cookie Consent Tools, ist dies recht unkompliziert umzusetzen. Diese Tools erzeugen ein Cookie Banner und prüfen die Webseite automatisch nach gesetzen Cookies und erstellt daraus auch eine Tabelle mit allen wesentlichen Informationen für den Nutzer.
Wo liegt nun das Problem? Die meisten Cookie Consent Tools verursachen Kosten, die je nach Umfang zwischen einmaligen und monatlichen Kosten schwanken können. Das größte Problem besteht aber im deaktivieren von Marketing Cookies. Der Nutzer der nur notwenige Cookies akzeptiert, deaktiviert Cookies für z.B. Google Analytics, Facebook Pixel, usw. Dies sind zwar notwenige Cookies für den Seitenbetreiber, ohne diese kann die Webseite aber dennoch betrieben werden, also fallen sie nicht in diese Kategorie und müssen deaktiviert werden können.
Dies bedeutet also, das keine eindeutige Benutzerstatistik mehr geführt werden kann, da nur noch die Benutzer in der Statistik auftauchen, die alle Cookies einer Webseite akzeptiert haben. Hier muss geschaut werden, welche anderen Methoden sich durchsetzen werden.
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